Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Begriffsbestimmungen
1. Ezspa / JL Enterprises, Eigentümer von www.ezspa.nl, mit Sitz in Amersfoort und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 76478378, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird als Käufer bezeichnet.
3. Verkäufer und Käufer werden gemeinsam als Parteien bezeichnet.
4. Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.

Artikel 3: Zahlung
1. Der vollständige Kaufpreis ist stets unmittelbar im Webshop zu bezahlen. In bestimmten Fällen kann bei Reservierungen eine Anzahlung verlangt werden. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und Vorauszahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, befindet er sich in Verzug. Solange der Käufer in Verzug ist, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Forderung einziehen. Die hiermit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem niederländischen Beschluss über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
5. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Vertrages durch den Verkäufer, bleibt er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Offerten und Preise
1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht eine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
2. In Offerten genannte Lieferzeiten sind unverbindlich und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Vertragsauflösung oder Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
4. Die in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der vollständigen Bestellung durch den Verbraucher.
2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder nur eine begrenzte Haltbarkeit haben.
3. Der Verbraucher kann das vom Verkäufer bereitgestellte Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses Formular auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
4. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Das Produkt darf nur in dem Umfang ausgepackt oder benutzt werden, der zur Prüfung erforderlich ist, ob der Verbraucher das Produkt behalten möchte. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt einschließlich sämtlichen Zubehörs und, sofern vernünftigerweise möglich, in der Originalverpackung gemäß den klaren und angemessenen Anweisungen des Verkäufers zurückzusenden.

Artikel 6: Änderung des Vertrages
1. Stellt sich während der Durchführung des Vertrages heraus, dass eine Änderung oder Ergänzung der zu erbringenden Leistungen erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
2. Stimmen die Parteien einer Änderung oder Ergänzung zu, kann sich dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung ändern. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so bald wie möglich informieren.
3. Hat die Änderung oder Ergänzung finanzielle und/oder qualitative Folgen, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.
4. Wurde ein Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
5. Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels darf der Verkäufer keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang
1. Mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die gekaufte Ware in Empfang nimmt, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchung und Beanstandungen
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung oder jedenfalls so bald wie möglich zu prüfen. Dabei hat der Käufer zu überprüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware dem Vereinbarten entsprechen oder den im normalen Geschäftsverkehr geltenden Anforderungen genügen.
2. Beanstandungen hinsichtlich Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
3. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
4. Geringfügige und branchenübliche Abweichungen in Qualität, Menge, Maß oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
5. Beanstandungen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile derselben Vereinbarung.
6. Nach Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert.

Artikel 9: Muster und Modelle
1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder überlassen, gilt dieses lediglich als Anhaltspunkt, ohne dass die gelieferte Ware diesem entsprechen muss, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen gelten Angaben über Flächen oder andere Maße ebenfalls nur als unverbindliche Hinweise.

Artikel 10: Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Geschäft/Lager. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung abzunehmen.
3. Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er notwendige Angaben oder Anweisungen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
4. Bei Zustellung ist der Verkäufer berechtigt, Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
5. Die Lieferfrist beginnt, nachdem der Käufer alle erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
6. Lieferfristen sind unverbindlich und niemals Ausschlussfristen. Bei Überschreitung muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert zu fakturieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Artikel 11: Höhere Gewalt
1. Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für Schäden des Käufers.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien unter anderem Krankheit, Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, staatliche Maßnahmen, Transportstörungen und Lieferantenausfälle.
3. Auch das Nichterfüllen von Verpflichtungen durch Zulieferer gilt als höhere Gewalt, sofern dies dem Verkäufer nicht anzulasten ist.
4. Bei höherer Gewalt werden die Verpflichtungen ausgesetzt. Dauert diese Situation 30 Kalendertage, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.
5. Dauert höhere Gewalt länger als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu kündigen.

Artikel 12: Übertragung von Rechten
1. Rechte aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden, gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat.
2. Bei Nichtzahlung von Vorausbeträgen ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.
3. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen weder verpfändet noch anderweitig belastet werden.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern.
5. Wurden Waren noch nicht geliefert und ist die Zahlung nicht erfolgt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu.
6. Im Falle von Insolvenz oder Zahlungsaufschub werden alle Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 14: Haftung
1. Die Haftung des Verkäufers ist stets auf den Betrag begrenzt, der durch die Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts.
2. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Artikel 15: Rügepflicht
1. Beanstandungen sind unverzüglich und so detailliert wie möglich mitzuteilen.
2. Bei berechtigter Beanstandung wird der Verkäufer die Ware reparieren oder ersetzen.

Artikel 16: Garantien
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware dem Vertrag entspricht, einwandfrei funktioniert und für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für zwei Kalenderjahre nach Lieferung.
2. Die Garantie bewirkt, dass alle Folgen einer Garantieverletzung vollständig zu Lasten des Verkäufers gehen.
3. Die Garantie gilt nicht bei unsachgemäßem Gebrauch oder unbefugten Änderungen.
4. Bei Produkten von Dritten ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Auf alle Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Ausschließlich zuständig ist das niederländische Gericht am Sitz von Ezspa / JL Enterprises, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
3. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.